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FinStrG § 33 Abs 2 lit a: Die Abgabenhinterziehung ist bereits mit der Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen erfüllt und bedarf keiner weiteren, die Abgabenbehörde in Irrtum führenden Handlungen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 736 Heft 23 v. 1.12.1997

§ 33 Abs 2 lit a FinStrG

Zur Erfüllung des Tatbestandes der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 3 lit a FinStrG bedarf es keiner die AbgBeh in Irrtum führender Handlungen. Es genügt vielmehr die bloße Nichtabgabe von USt-Voranmeldungen.

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