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KVG § 2 Z 3 lit b: Erst die Erfüllung einer Zuschußzusage löst die Steuerpflicht aus; das Ausmaß der Beteiligung des Gesellschafters am Grund- oder Stammkapital ist nicht maßgeblich;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 703 Heft 22 v. 15.11.1997

die Leistung ist zur Gänze und nicht nur entsprechend dem Beteiligungsverhältnis steuerpflichtig

§ 2 Z 3 lit b idF vor BGBl 1994/629 KVG

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