vorheriges Dokument
nächstes Dokument

StruktVG Art III, Art VI § 13 Abs 1: Die Übernahme von Dienstnehmern gegen Ersatz der Abfertigungsansprüche ist im Anwendungsbereich des Art III UmgrStG nicht steuerbar, wenn darin überhaupt eine Leistung im Sinne des UStG erblickt werden kann

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 694 Heft 22 v. 15.11.1997

§ 11 Abs 1 Z 1 UStG 1972

§ 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972

Ein Beleg, der den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers nicht aufweist, kann nicht als - eine zum Vorsteuerabzug berechtigende - Rechnung iSd § 11 UStG 1972 anerkannt werden, auch wenn Name und Anschrift des leistenden Unternehmers dem Leistungsempfänger bekannt sind und der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!