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UStG § 4 Abs 5: Bemessungsgrundlage bei Geldspielautomaten ist jedes Entgelt für jedes einzelne Spiel; die Rechtsprechung des EuGH ist für Sachverhalte vor dem 1. 1. 1995 ohne Bedeutung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 693 Heft 22 v. 15.11.1997

§ 4 Abs 5 UStG 1972

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