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EStG § 16 Abs 1: Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung sind nicht anzunehmen, wenn ein Gebäude nicht als Einkunftsquelle anzusehen ist, weil eine ernsthafte Vermietungsabsicht nicht klar erwiesen wird

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 689 Heft 22 v. 15.11.1997

§ 16 Abs 1 EStG 1972

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