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EStG § 34 Abs 1: Die Übernahme einer Bürgschaft des Kommanditisten einer GmbH & Co KG und Geschäftsführers der Komplementär-GmbH erfolgt im Rahmen des Unternehmenswagnisses und ist deshalb nicht zwangs­läufig;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 690 Heft 22 v. 15.11.1997

die Übernahme der Bürgschaft für die Gesellschaft zur Erhaltung des Arbeitsplatzes der Ehegattin wäre nur dann zwangsläufig, wenn die Bürgschaft zur Abwendung einer existenzbedrohenden Notlage des nahen Angehörigen eingegangen wird

§ 34 Abs 1 EStG 1988

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