EStG § 16 Abs 1: Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung sind nicht anzunehmen, wenn ein Gebäude nicht als Einkunftsquelle anzusehen ist, weil eine ernsthafte Vermietungsabsicht nicht klar erwiesen wird
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 689 Heft 22 v. 15.11.1997