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GGG § 20: Bemessung der Gerichtsgebühr nach einem Vergleich, in dem die Kostenfrage für das gesamte Verfahren geregelt wird

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 664 Heft 21 v. 1.11.1997

§ 20 GGG

Wird die Kostenfrage für das gesamte Verfahren durch einen Vergleich geregelt, dann ist die Gerichtsgebühr danach zu bemessen.

VwGH 20.08.1996, 96/16/0172

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