GGG TP 9 Anm 1: Alle Eingaben um Eintragung in das Grundbuch, auch Rechtsmittelschriften wie ein Rekurs gegen einen Beschluß des Grundbuchsgerichts als auch ein außerordentlicher Revisionsrekurs, unterliegen der Gerichtsgebühr
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 663 Heft 21 v. 1.11.1997