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BAO § 288 Abs 1: Die Begründung einer Berufungsentscheidung muß die rechtlichen Grundlagen der Entscheidung erkennen lassen; ein Verweis auf die Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung ist ausreichend

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 667 Heft 21 v. 1.11.1997

§ 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972

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