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BAO §§ 9, 80: Die Haftung des Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden setzt wie bei anderen Abgaben ein Verschulden an der Nichtentrichtung voraus

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 673 Heft 21 v. 1.11.1997

§ 9 BAO

§80 BAO

Das Verschulden eines Geschäftsführers im Zusammenhang mit der Haftung für USt ist wie bei anderen Abgaben (mit Ausnahme von Lohn- und Kapitalertragsteuer) zu beurteilen.

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