§ 32 Z 2 EStG 1988
1. Eine durch eine Wertsicherungsvereinbarung eingetretene Minderung des Wertes der Betriebsveräußerungsforderung ist im Rahmen der nachträglichen betrieblichen Einkünfte iSd § 32 Z 2 EStG 1988 zu berücksichtigen.
§ 32 Z 2 EStG 1988
1. Eine durch eine Wertsicherungsvereinbarung eingetretene Minderung des Wertes der Betriebsveräußerungsforderung ist im Rahmen der nachträglichen betrieblichen Einkünfte iSd § 32 Z 2 EStG 1988 zu berücksichtigen.