Zinsen für Finanzierungsverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern, die im Zuge einer Betriebsaufgabe in das Privatvermögen übernommen werden, sind keine nachträglichen Betriebsausgaben
§ 24 Abs 2 EStG 1988
Zinsen für Finanzierungsverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern, die im Zuge einer Betriebsaufgabe in das Privatvermögen übernommen werden, sind keine nachträglichen Betriebsausgaben
§ 24 Abs 2 EStG 1988