EStG §§ 4, 6, 7, 8: Der Firmenwert ist im Geltungsbereich des EStG 1972 solange nicht abnutzbar als der bisherige Geschäftsführer weiterhin tätig ist; Zahlungen für Markenrechte und Rezepturen können selbständig aktivierungsfähige, abnutzbare Wirtschaftsgüter sein
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 654 Heft 21 v. 1.11.1997