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EStG § 2 Abs 2 und 3, § 23 Z 1; LiebhabereiVO § 1 Abs 1 und 2: Geht die Wiederaufnahme eines bisher vermieteten Schwimmbadbetriebes nicht über die Erneuerung der Badeanlagen hinaus,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 652 Heft 21 v. 1.11.1997

so unterbleibt eine Liebhabereibeurteilung mangels Entfaltung einer wirtschaftlichen Betätigung

§ 2 Abs 2 und 3 EStG 1972:, § 23 Z 1 EStG 1972

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