Steiermärkisches ParkgebührenG § 6 Abs 5: Die Nichterteilung der Lenkerauskunft ist nicht strafbar, wenn das Gesetz nur ein Auskunftsverlangen darüber vorsieht, wem der Zulassungsbesitzer das Kfz überlassen hat
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 640 Heft 20 v. 15.10.1997