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Steiermärkische LAO § 70 Abs 2: Ein Bescheid ist rechtswidrig, wenn der Entscheidungsgegenstand im Spruch auch unter Heranziehung der Begründung als Auslegungshilfe nicht zum Ausdruck kommt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 640 Heft 20 v. 15.10.1997

der für die Erklärung zur Fremdenverkehrsgemeinde erforderliche Willensentschluß zur besonderen Förderung des Fremdenverkehrs kann gleichzeitig mit der Erlassung der diesbezüglichen Verordnungen gefaßt werden; Ermittlung des abgabepflichtigen Umsatzes bei unterjähriger Erklärung zur Fremdenverkehrsgemeinde

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