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Steiermärkisches ParkgebührenG § 6 Abs 5: Die Nichterteilung der Lenkerauskunft ist nicht strafbar, wenn das Gesetz nur ein Auskunftsverlangen darüber vorsieht, wem der Zulassungsbesitzer das Kfz überlassen hat

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 640 Heft 20 v. 15.10.1997

§ 6 Abs 5 Stmk ParkgebührenG 1979 idF LGBl 1989/3

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