und Entrichtung der Ausgleichsquote haften zwar Abgaben aus, die Höhe der uneinbringlichen Abgabenschuld steht aber noch nicht fest
§ 9 BAO
§§ 80 ff BAO
und Entrichtung der Ausgleichsquote haften zwar Abgaben aus, die Höhe der uneinbringlichen Abgabenschuld steht aber noch nicht fest
§ 9 BAO
§§ 80 ff BAO