vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO §§ 92, 188; EStG 1972 § 23a: Der für die Besteuerung von Betriebs­ergebnissen maßgebende Sachverhalt, einschließlich der Ausgleichsfähigkeit von Verlusten,

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 628 Heft 20 v. 15.10.1997

ist zur Gänze im Feststellungsverfahren festzustellen und kann weder im Einkommensteuerveranlagungsverfahren noch durch einen Ergänzungsbescheid nachgeholt werden

§ 92 BAO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!