BAO §§ 9, 80, 90: Der Abschluß eines Mantelzessionsvertrages mit der Hausbank ist eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers, wenn er im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit einer Benachteiligung des Abgabengläubigers rechnen mußte;
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 625 Heft 20 v. 15.10.1997
das Recht auf Akteneinsicht beinhaltet nicht den Anspruch auf Herstellung von Abschriften durch die Behörde