EStG § 68 Abs 1 und 2: Die Begünstigung für Schmutzzulagen setzt überprüfbare Nachweise über die geleisteten Arbeiten voraus; die Ermittlungspflicht der Behörde tritt diesbezüglich hinter die Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen zurück
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 622 Heft 20 v. 15.10.1997