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EStG § 20 Abs 1 Z 2 lit b: Ein teurerer PKW ist nicht nur sicherer, sondern auch repräsentativer; der auf die Repräsentation entfallende Teil der Anschaffungskosten ist nicht abzugsfähig;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 621 Heft 20 v. 15.10.1997

die Kosten für die Anschaffung und den Einbau eines Autoradios in ein betrieblich genutztes Kraftfahrzeug sind keine Betriebsausgaben

§ 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1988

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