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GewStG § 1 Abs 2 Z 1, § 2 Z 11; BAO § 114: Die Tätigkeit der Dienst-männer und Gepäckträger ist nicht gewerbesteuerbefreit, wenn sie in Form einer Mitunternehmerschaft (GesBR) entfaltet wird;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 624 Heft 20 v. 15.10.1997

die Abgabenbehörde ist an ihre unrichtige Rechtsauffassung bei früheren Veranlagungen nicht gebunden

§ 1 Abs 2 Z 1 GewStG

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