BAO §§ 85, 303 Abs 4, § 311: Eine Anregung auf amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens ist kein Anbringen, über das bescheidmäßig abzusprechen ist und das der Entscheidungspflicht unterliegt
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 23 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997