BAO § 93 Abs 3: Der Bescheid, mit dem Familienbeihilfe wegen Selbsterhaltungsfähigkeit rückgefordert wird, muß die Einkünfte des Kindes feststellen sowie Schlußfolgerungen darüber enthalten, warum die Eltern nicht unterhaltspflichtig sind
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 24 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997