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BAO § 284 Abs 1: Das Ersuchen um ausführliche mündliche Sachverhalts­darstellung in einer Berufung ist kein Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 7 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997

§ 6 Z 1 EStG 1972

§ 7 EStG 1972

§ 6 Z 1 EStG 1988

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