EStG § 4 Abs 3: Betriebliche Veranlassung der Kreditrestschuldversicherung eines Arztes, wenn die Verfolgung außerbetrieblicher Zwecke ausgeschlossen oder unbedeutend ist; Erfassung der Versicherungsleistungen als Betriebseinnahmen
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 6 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997