BAO §§ 9, 80, 246 Abs 1: Der Gemeinschuldner kann in Abgabenfestsetzungsverfahren nicht ohne Zustimmung des Masseverwalters tätig werden; die Berufung gegen einen dem Gemeinschuldner zugestellten und daher nicht wirksam erlassenen Abgabenbescheid ist zurückzuweisen
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 21 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997