EStG § 70 Abs 2 Z 2 und Abs 5; DBA Österreich-Ungarn Art 23: Der Lohnsteuerabzug beschränkt Steuerpflichtiger erfolgt vom Bruttolohn, der Abzug von Sonderausgaben sowie ein Jahresausgleich sind ausgeschlossen; kein Anwendungsfall des DBA-Diskriminierungsverbots
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 13 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997