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EStG § 70 Abs 2 Z 2 und Abs 5; DBA Österreich-Ungarn Art 23: Der Lohnsteuerabzug beschränkt Steuerpflichtiger erfolgt vom Bruttolohn, der Abzug von Sonderausgaben sowie ein Jahresausgleich sind ausgeschlossen; kein Anwendungsfall des DBA-Diskriminierungsverbots

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 13 Heft 1 und 2 v. 15.1.1997

§ 70 Abs 2 Z 2 und Abs 5 EStG 1988

Art 23 DBA Österreich - Ungarn

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