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BAO § 9 Abs 1, § 80 Abs 1, § 245 Abs 2, § 248: Haftung des Obmannes für Umsatzsteuerschulden des Vereines; im Haftungsverfahren ist das Ent­stehen des Abgabenanspruches als Vorfrage zu entscheiden, wenn kein Abgabenbescheid vorangeht

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 613 Heft 19 v. 1.10.1997

§ 9 Abs 1 BAO

§ 80 Abs 1 BAO

§ 245 Abs 2 BAO

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