BAO § 9 Abs 1, § 80 Abs 1, § 245 Abs 2, § 248: Haftung des Obmannes für Umsatzsteuerschulden des Vereines; im Haftungsverfahren ist das Entstehen des Abgabenanspruches als Vorfrage zu entscheiden, wenn kein Abgabenbescheid vorangeht
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 613 Heft 19 v. 1.10.1997