AVG § 73 Abs 2; Burgenländische GemeindeO § 87 Abs 1: Der Übergang der Zuständigkeit aufgrund eines Devolutionsantrages im Vorstellungsverfahren tritt erst mit dem Einlangen des Antrages bei der Oberbehörde ein
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 576 Heft 18 v. 15.9.1997