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Salzburger AnliegerleistungsG § 11 Abs 3, § 12 Abs 1, § 16 Abs 2: Berechnung der Beitragsschuld, wenn für Teile des Bauplatzes nach früheren Rechtsvorschriften bereits Kostenbeiträge geleistet wurden;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 578 Heft 18 v. 15.9.1997

die Vorschreibung von Kostenbeiträgen nach §§ 57 und 57a Salzburger StadtbauO hindert abgesehen von einer Einrechnung der Längenausdehnung nicht das Entstehen einer neuerlichen Beitragsschuld anläßlich des Anschlusses

§ 11 Abs 3 Sbg AnliegerleistungsG, LGBl 1976/77, idF LGBl 1988/76

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