die Mehraufwendungen für den Einbau eines Liftes wären hingegen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
§ 34 EStG 1972
§ 34 EStG 1988
die Mehraufwendungen für den Einbau eines Liftes wären hingegen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig
§ 34 EStG 1972
§ 34 EStG 1988