die Bezeichnung Firma im Falle eines Minderkaufmannes ist unschädlich; Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer im Handelsregister bereits gelöschten GmbH; eine durch den Leistungsempfänger auf Blanko-Fakturenpapier des Leistenden ausgestellte Rechnung kann eine Gutschrift sein; die steuerliche Erfassung des leistenden Unternehmers ist für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers nicht relevant