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BAO § 275: Die Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages liegt ebensowenig wie die bescheidmäßige Feststellung der Zurücknahme der Berufung bei Nichtentsprechung im Ermessen der Abgabenbehörde;

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 506 Heft 17 v. 1.9.1997

die zur Mängelbehebung gesetzte Frist muß den besonderen Verhältnissen (urlaubsbedingte Abwesenheit) Rechnung tragen

§ 275 BAO

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