BewG § 14: Die Einräumung und die Inanspruchnahme eines Skontoabzuges begründen keinen vom Nennwert abweichenden Wert einer Kapitalforderung; keine Berücksichtigung möglicher Erlösschmälerungen durch Skontorückstellung
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 372 Heft 14 v. 15.7.1997