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BAO § 9 Abs 1, § 80: Geschäftsführerhaftung für Rückforderung der Investitionsprämie; eine Gutschrift im Wege der Lieferantenkulanz muß nicht notwendigerweise eine Änderung der Bemessungsgrundlage für die Investi­tionsprämie auslösen

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 373 Heft 14 v. 15.7.1997

§ 9 Abs 1 BAO

§ 80 BAO

Voraussetzung für die Haftung gem § 9 Abs 1 BAO ist ua eine Pflichtverletzung des Vertreters und dessen Verschulden an der Pflichtverletzung sowie die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit.

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