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IPrG §§ 1, 8: Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils innerhalb der fünfjährigen Behaltefrist löst nicht die (anteilige) Rückzahlungsverpflichtung aus, solange die begünstigten Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft verbleiben

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 365 Heft 14 v. 15.7.1997

§ 1 IPrG

§ 8 IPrG

Die Veräußerung des Anteiles eines Gesellschafters, der als Mitunternehmer anzusehen ist, innerhalb der Behaltefrist führt nicht zur (anteiligen) Rückzahlungspflicht der Investitionsprämie, und zwar unabhängig davon, ob ein scheidender Gesellschafter seinen Anteil einem anderen Gesellschafter oder einem Dritten veräußert, der an seiner Stelle in die Gesellschaft eintritt.

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