vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ÖStZB Inhaltsverzeichnis Heft 11/1997

Heft 11 v. 1.6.1997

Erkenntnisse des VwGH

  1. BewG § 14 Abs 1: Nicht oder nur teilweise einbringliche Forderungen sind mit den voraussichtlich einbringlichen Beträgen zu bewerten
  2. BAO § 24 Abs 1 lit d, § 167 Abs 2, § 207 Abs 2, § 303 Abs 4; VwGG § 41 Abs 1: Zurechnung anonymer Bankkonten; die abgabenrechtliche Beweiswürdigung ist vom VwGH nicht auf ihre Richtigkeit zu prüfen;
  3. BAO § 236: Die Einhebung im Erbweg übernommener Steuerschulden ist nicht unbillig, wenn sie zusammen mit den übrigen Verbindlichkeiten in den Nachlaßaktiven bei weitem Deckung finden;

Erkenntnisse des OGH

  1. ARHG § 1; Europäisches Rechtshilfeübereinkommen in Strafsachen Art 11 Abs 1 lit a; Rechtshilfeübereinkommen Österreich - BRD Art IX:
  2. Amnestie 1995: Maßgeblichkeit der Tatbegehungszeit, Kassation des Schuldspruches durch Urteil in einem Gerichtstag und zugleich Verfahrenseinstellung mit Beschluß
  3. StPO § 281 Abs 1 Z 4: Ablehnung beantragter Beweisaufnahmen über das Vor­liegen einer die hinterzogene Umsatzsteuerschuld auslösenden Zwischen­abrechnung als unzulässige vorgreifende Beweiswürdigung
  4. StPO § 281: Die Bekämpfung der Beweiswürdigung der Tatrichter nach Art einer Schuldberufung ist im kollegialgerichtlichen Verfahren unzulässig
  5. StPO §§ 246, 281 Abs 1 Z 4: Beweisthema als Voraussetzung eines prozeßordnungsgemäß gestellten Beweisantrages; Verletzung der Verteidigungsrechte durch Abstandnahme von der beantragten Beweisaufnahme
  6. StPO § 281 Abs 1 Z 5: Nicht prozeßordnungsgemäße Erhebung einer Mängelrüge wegen Unvollständigkeit der Urteilsgründe