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ARHG § 1; Europäisches Rechtshilfeübereinkommen in Strafsachen Art 11 Abs 1 lit a; Rechtshilfeübereinkommen Österreich - BRD Art IX:

Erkenntnisse des OGHÖStZB 1997, 270 Heft 11 v. 1.6.1997

Die Überstellung in der BRD inhaftierter Personen zu Beweiszwecken nach Österreich ist nur mit deren Zustimmung möglich, die Verlesung der Vernehmungsprotokolle ist daher zulässig

§ 12 Abs 1 und 3 Z 3 SGG

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