Wiener VergnügungssteuerG §§ 14, 19 Abs 1; WAO § 92: Eine Verletzung der Anmeldepflicht liegt nicht vor, wenn der Abgabepflichtige die Einreihung eines Apparates in eine bestimmte Steuerkategorie zwar unrichtig vornimmt, aber in der Erklärung offenlegt
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 260 Heft 10 v. 15.5.1997