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Wiener VergnügungssteuerG §§ 14, 19 Abs 1; WAO § 92: Eine Verletzung der Anmeldepflicht liegt nicht vor, wenn der Abgabepflichtige die Ein­reihung eines Apparates in eine bestimmte Steuerkategorie zwar unrichtig vornimmt, aber in der Erklärung offenlegt

Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 260 Heft 10 v. 15.5.1997

§ 14 Wr VergnügungssteuerG 1987 idF LGBl 1990/73

§ 19 Abs 1 Wr VergnügungssteuerG 1987 idF LGBl 1990/73

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