§ 153 Abs 2 Stmk LAO
Art II § 2 Abs 3 FAG-Novelle 1991
Ebenso wie nach der Sbg LAO (Hinweis auf E vom 22. 2. 1995, 93/17/0187, 0201, 94/17/0144, ÖStZB 1996, 488) welchen die Regelungen betreffend die Festsetzung der Selbstbemessungsabgaben von anderen verfahrensrechtlichen Regelungen insofern ab, als eine Durchbrechung der Festsetzungswirkung der Selbstbemessungserklärung nicht nur durch eine Festsetzung der Abgabe mittels Abgabenbescheides, sondern auch durch „nachträgliche Mängelbehebung“ des AbgPfl selbst vorgesehen ist. Die Festsetzungswirkung der „nachträglichen Mängelbehebung“ tritt nicht nur im Fall einer dem Gesetz entsprechenden Berichtigung ein. Eine Zurückweisung der berichtigten Selbstbemessungserklärung ist jedenfalls rechtswidrig.