Art II § 2 Abs 3 entfaltet seine Sperrwirkung nur für jene Fälle, in denen die Unrichtigkeit der Selbstbemessung (vom AbgPfl) damit begründet wird, dass die Abgabenerklärung auch den sogenannten Außerortverbrauch an Speiseeis und Getränken miteinschließe.
Erkenntnisse des VwGHÖStZB 1997, 256 Heft 10 v. 15.5.1997