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Bestechung, Verfall und die steuerrechtlichen Folgen (Kühbacher/Hörtnagl-Seidner, RdW 2025/541, S. 698)

Artikelrundschau Oktober 2025 - Teil 2Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageMMag. Maria Gold-Tajalli/Eva Pichler-Rohrhofer, MAÖStZ 2026/160ÖStZ 2026, 187 Heft 7 v. 14.4.2026

Würden im Wirtschaftsleben Schmiergelder gezahlt oder angenommen, stelle sich die Frage, welche steuerlichen Konsequenzen ein solcher Vorgang bei den Beteiligten nach sich ziehe. Dabei gelte es auch zu berücksichtigen, dass die Verwirklichung einer solchen mit Strafe bedrohten Tat regelmäßig mit dem Verfall des daraus erzielten Vorteils nach § 20 StGB einhergehe: Für den Täter solle sich unter einem generalpräventiven Aspekt die Durchführung einer Straftat grds nicht lohnen, weshalb die "Tatbeute" bzw der "Tatlohn" in das Eigentum des Bundes übergehe. Teil I des Beitrags beleuchtet die umsatzsteuerliche Seite des Themas.

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