Am 4. 8. 2025 sei der Photovoltaikerlass des BMF (PV-Erlass) veröffentlicht worden, der die bisherigen Erlässe aufhebe und grds ab der Veranlagung 2025 anzuwenden sei, wobei sich Steuerpflichtige auch für frühere Veranlagungen auf die Anwendung des gegenständlichen Erlasses berufen könnten. Der Beitrag behandelt die umsatzsteuerlichen Aspekte des neuen Erlasses im Überblick.

