Seit dem 1. 9. 2025 müssten alle Teilnehmer an FinanzOnline, die zur Einreichung einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind, an der elektronischen Zustellung in FinanzOnline teilnehmen. Diese Neuerung stelle die vorerst letzte Änderung auf dem Gebiet der elektronischen Zustellung dar, das sich in den letzten 23 Jahren rasant entwickelt habe.

