Im April 2025 sei ein Bericht zum Gesetzesprüfungsverfahren über die Einsichtsrechte Dritter in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer veröffentlicht worden, das aufgrund der Beschwerde eines Investigativjournalisten der Zeitschrift Profil wegen Verletzung der Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit vom VfGH amtswegig eingeleitet geworden sei. Der VfGH habe darin Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der §§ 10 und 10a WiEReG geäußert, zumal das vom Einsichtswerber nachzuweisende "berechtigte Interesse" unverhältnismäßig und in einer dem Art 10 EMRK zuwiderlaufenden Art und Weise eingeschränkt werden könnte. Die Entscheidung in diesem Gesetzesprüfungsverfahren sei nach Einholung einer Stellungnahme der Bundesregierung noch ausständig.

