EStG 1988: § 4 Abs 1
VwGH 27. 5. 2025, Ra 2024/15/0070
Im fortgesetzten Verfahren nach dem (aufhebenden) Erk des VwGH vom 29. 5. 2024, Ra 2014/15/0028, ging das BFG davon aus, dass es sich bei den im vorliegenden Fall vom Inhaber zweier Gastgewerbetriebe (Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG 1988) im Jahr 2007 erworbenen "Wetterderivaten" um Wirtschaftsgüter handelte. Das BFG hat allerdings deren Betriebsvermögenseigenschaft verneint und demnach die im Streitjahr 2008 aus diesen "Wetterderivaten" erhaltenen Zahlungen von insgesamt 110.000 € nicht als Betriebseinnahmen gewertet.

