Das BFG habe sich mit der umsatzsteuerlichen Behandlung von entgeltlichen Vermietungsleistungen von nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Pkw auseinandergesetzt. Das Gericht sei in seinem aktuellen Erk RV/2100765/2024 v 10. 1. 2025 zu dem Schluss gelangt, dass eine Besteuerung der Vermietung des Pkw aus systematischen Erwägungen unterbleiben müsse, und habe sich dementsprechend gegen die Belastung mit USt entschieden. Dieses Ergebnis sei zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung grds erstrebenswert, es bleibe jedoch fraglich, ob das geltende Recht eine ausreichende Rechtsgrundlage für dieses Ergebnis biete.

